Zuschüsse in der Umsatzsteuer
1. Aufl. 2025
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S. 1127. Zusammenfassung und Fazit
Umsatzsteuerlich ist Zuschuss nicht gleich Zuschuss. Ein Zuschuss ist steuerbares Entgelt, wenn er in unmittelbarem Zusammenhang mit einem Leistungsaustausch steht. Zum einen kann der Zuschuss für an den Zuschussgeber erbrachte Leistungen geleistet werden; zum anderen kann er auch ein Entgelt von dritter Seite sein und damit Teil der Bemessungsgrundlage der Leistungen, die der Zuschussempfänger an Dritte erbringt. Besteht kein Zusammenhang mit der Leistungserbringung des Zuschussempfängers, sondern erfolgt die Zahlung zur bloßen Förderung desselben (Subventionierung der Produktion), handelt es sich um einen echten, nicht steuerbaren Zuschuss.
Ein Leistungsaustausch erfordert den Austausch von zwei sich gegenseitig bedingenden Leistungen im Rahmen eines Rechtsverhältnisses zwischen einem Unternehmer und einem konkreten Leistungsempfänger. Das Rechtsverhältnis kann in verschiedensten zivilrechtlichen Formen auftreten. Zuschusszahlungen erfolgen typischerweise im Rahmen von zweiseitigen Rechtsgeschäften in Form von Förderverträgen, Zuschussvereinbarungen, Rahmenverträgen oder Ähnlichem, weshalb ein Leistungsaustausch idZ regelmäßig nicht an einem Rechtsverhä...