Zuschüsse in der Umsatzsteuer
1. Aufl. 2025
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S. 464. Zuschüsse in der Umsatzsteuer
4.1. Diversität von als „Zuschuss“ bezeichneten Zahlungen
In der Praxis werden verschiedenste Zahlungen gemeinhin als „Zuschuss“ bezeichnet, die aus unterschiedlichen Hintergründen und Motiven geleistet werden, die unterschiedliche Zwecke verfolgen, auf unterschiedliche Art und Weise verschiedenen Empfängern gewährt werden und an unterschiedliche Bedingungen und Auflagen gebunden sind. Dabei handelt es sich nicht immer um einen echten Zuschuss im umsatzsteuerlichen Sinn.
Zuschussgeber gewähren Zuschüsse aus verschiedenen Hintergründen und Motiven: So kann einem Zuschuss einerseits der reine Förderungsgedanke zugrunde liegen und die Unterstützung oder Ermöglichung der Tätigkeit des Zuschussnehmers bezwecken. Ebenso kann der Zuschuss darauf abzielen, den Zuschussnehmer zu einem bestimmten volkswirtschaftlich erwünschten Verhalten anzuregen; zB zu einem Verhalten, das der Ökologisierung, der Innovation, der Gleichbehandlung oder der Klimaneutralität dienlich ist. Zuschüsse können auch darauf abzielen, dem Zuschussempfänger bestimmte Investitionen zu ermöglichen oder bestimmte Aufwendungen (zB Forschungs- und Entwicklungskosten) abzudecken. Häufig werden a...