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GSVG-Beitragsgrundlage bei gleichzeitigen Tätigkeiten im Inland und im EWR
• GSVG-Beitragsgrundlage bei gleichzeitigen Tätigkeiten im Inland und im EWR (§§ 26, 35 a GSVG, Art. 14 c und d VO [EWG] 1408/71)
VwGH 97/08/0612 v. , ARD 5083/23/99; VwGH 98/08/0055 v. , ARD 5014/17/99; Dienstanweisung 2/99 v. (SVA der gewerblichen Wirtschaft).
Übt eine Person eine selbständige Tätigkeit in Österreich und eine unselbständige Tätigkeit in einem EWR-Staat aus, aus der er ein die Mindestbeitragsgrundlage nach dem GSVG übersteigendes Einkommen bezieht, hat er, solange er aus seiner selbständigen Tätigkeit in Österreich nur Verluste lukriert, hiefür keine Kranken- und Pensionsbeiträge zu entrichten.
Anm.: Die SVA der gewerblichen Wirtschaft schrieb bis Anfang 1999 jedenfalls die Mindestbeitragsgrundlage vor, damit eine entsprechende Pensionsleistung (Bemessungsgrundlage) ermittelt werden konnte. Ab diesem Zeitpunkt wurde einem Versicherten, der mit einem Auslandsdienstverhältnis bereits die Höchstbeitragsgrundlage erreicht hat, ermöglicht, einen Antrag auf Befreiung von der Zahlungspflicht zu stellen. Dies S. 107 müsste m. E. aber auch fünf Jahre rückwirkend möglich sein. Nach Ansicht der SVA hat dieser Antrag zur Konsequenz, dass ke...