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ASoK 3, März 2000, Seite 105

Zwei Arbeitnehmerschutz-Richtlinien 1999 erlassen

Richtlinie Explosionsfähige Atmosphären und Richtlinie zweite Änderung der KarzinogeneRL

Mag. Maria Größ

Richtlinie Explosionsfähige Atmosphären 1999/92/EG

Die Richtlinie des Europäischen Parlamentes und des Rates über Mindestvorschriften zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit der Arbeitnehmer, die durch explosionsfähige Atmosphären gefährdet werden können, vom ist am in Kraft getreten.

Sie ist eine Einzelrichtlinie zur Arbeitnehmerschutz-Rahmenrichtlinie 89/391/EWG und enthält spezielle Schutzbestimmungen für Arbeiten, bei denen Arbeitnehmer durch die Explosion von brennbaren Stäuben, Gasen, Dämpfen oder Nebeln gefährdet werden können (kommt in Lackierereien, Staubsilos, Getreidespeichern, auf Deponien u. a. vor). Sie ergänzt die Inverkehrbringer-Richtlinie 94/9/EG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen, die Anforderungen an die Beschaffenheit von Geräten (Arbeitsmittel, Warnsysteme, u. a.) festlegt.

Geregelt werden u. a. folgende Arbeitgeberpflichten:

• Beachtung einer Rangfolge von Grundsätzen des Explosionsschutzes – Verhinderung der Bildung explosionsfähiger Atmosphäre, Vermeidung der Zündung, Verringerung der schädlichen Auswir...

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