zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ASoK 3, März 2000, Seite 104

Aktuelles zur Bauern-Sozialversicherung per 1. 1. 2000

Mag. Karin Goldenits und Dr. Wolfgang Höfle

Aus diesem sehr komplizierten Gebiet möchte wir folgende Punkte hervorheben, die ab Bauern-Sozialversicherte betreffen können.

1. Krankenversicherung

Beginnen wir zunächst mit den Übergangsregeln: Wenn die Ehe am schon bestanden hat und ein Ehegatte am 31. 12 .1998 schon anderweitig pflichtversichert (z. B. ASVG-Dienstverhältnis) war, waren bis beide Ehegatten von der Bauern-Krankenversicherung ausgenommen. Der beim anderen Ehegatten Mitversicherte bleibt in diesem Fall weiterhin beitragsfrei anspruchsberechtigt, solange sich der für die Ausnahme maßgebliche Sachverhalt nicht verändert (z. B. ASVG-Dienstverhältnis des Ehegatten bleibt aufrecht). Wenn diese Übergangsregel nicht gilt (z. B. Eheschließung erst im Jahr 1998), siehe Punkt 1.2. Der anderweitig pflichtversicherte Ehegatte wird ab in die Bauern-Krankenversicherung einbezogen. Wer am schon eine Bauern-Pension bezog, bleibt – bei unverändertem Sachverhalt – weiterhin von der Krankenversicherung befreit.

1.1. Alleinige Betriebsführung

Bis war der Betriebsführer von der Bauern-Krankenversicherung ausgenommen, wenn er anderweitig krankenpflichtversichert war (z. B. ASVG-Dienstverhältnis). Ab ist er auch als Bauer krankenversichert. Wenn...

Daten werden geladen...