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OGH 22.11.1977, 9Os143/76

OGH 22.11.1977, 9Os143/76

Rechtssätze


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Normen
FinStrG §35 Abs2
WertZG §10 Abs4
ZollG §52 Abs2
RS0082660
Verletzung der Offenlegungspflicht und Wahrheitspflicht bei der Warenerklärung (des Verfügungsberechtigten) gemäß § 52 ZollG als auch bei der Erklärung (des Käufers oder Warenempfängers) zur Ermittlung des Zollwerts gemäß § 10 WertZG sind Ausführungshandlungen zu § 35 Abs 2 FinStrG.
Norm
RS0086141
Die Haftung einer Aktiengesellschaft für die Tathandlung eines Prokuristen (Dienstnehmer) kann nur auf Abs 3 des § 28 FinStrG gestützt werden.
Normen
FinStrG aF §28 Abs1
FinStrG aF §28 Abs3
RS0086214
Die Haftung nach § 28 Abs 3 FinStrG ist als bloße Ausfallshaftung (§ 28 Abs 9 FinStrG aF jetzt Abs 7) gegenüber der Mithaftung nach § 28 Abs 1 FinStrG für den Haftungsbeteiligten günstiger.
Normen
RS0086584
Das in jedem Fall einer Abgabenverkürzung gegebene Vorteilsmoment ist (seit der FinStrGNov 1975) nicht (mehr) Tatbestandsvoraussetzung.
Norm
RS0087996
Im Eigentum eines (Mittäters) Täters steht ein (dem Verfall unterliegender) Gegenstand auch dann, wenn dieser (Mittäter) Täter (zufolge Zurechnungsunfähigkeit) nicht verfolgt werden kann.
Normen
RS0088083
Mögliches Pfandbehaltungsrecht oder Zurückbehaltungsrecht nach
Normen
RS0088085
Mögliches Pfandrecht oder Zurückbehaltungsrecht nach §§ 410, 421 HGB (Spediteur, Lagerhalter).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Strafrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0086141
Datenquelle

Fundstelle(n):
ZAAAF-78809