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"Beschäftigungspaket" für ältere Arbeitnehmer ab 1. 1. 2000
• „Beschäftigungspaket" für ältere Arbeitnehmer ab
BGBl. I Nr. 179/1999 vom ; infas 4/99, 94 f.: Artikel von Christoph Klein und Gabriele Schmid.
Änderung des AMSG – Altersteilzeitbeihilfe (§ 37 b AMSG):
Förderung für Arbeitnehmer ab 52/57 (Frau/Mann) für max. drei Jahre. Verkürzung der Normalarbeitszeit um bis zu 50% erforderlich. Entgelt muß vom Arbeitgeber auf mindestens 75% des vorangegangenen Entgelts aufgestockt werden. Kranken- und Pensionsbeiträge sind auf Basis der bisherigen Beitragsgrundlage zu leisten. Die Abfertigung muß auf Basis der vollen Arbeitszeit gewährt werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Beihilfe.
Änderung des AlVG – Altersteilzeitgeld (§ 27 AlVG):
Förderung für Arbeitgeber, wenn ältere Mitarbeiter (50: Frau /55: Mann) ihre Arbeitszeit vermindern, vom Arbeitgeber ein Lohnausgleich gewährt wird und zusätzlich arbeitslose Arbeitnehmer eingestellt werden. Höhe der Leistung: Bruttoentgelt durch Lohnausgleich und zusätzlich entrichtete Dienstgeber- und Dienstnehmeranteile.
Änderung des AlVG – Arbeitslosengeld (§ 21 Abs. 8 AlVG):
Hat ein Arbeitsloser das 45. Lebensjahr vollendet, so ist ein für den Anspruch auf Arbeitslosengeld herangezogenes Entgelt auch bei weiteren Ansprüchen auf Arbeitslosenge...