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OGH: Vorzeitige Entlassung
• Die zweimalige – beim zweiten Mal trotz einer nach dem ersten Vorfall erfolgten Ermahnung – Arbeitsunterbrechung für eine Zeit von ca. 10 bis 15 Minuten zum Ansehen einer Mappe mit
S. 335Spielkarten reicht nicht zur Verwirklichung des Tatbestandes des § 27 Z 4 AngG aus. – (§ 27 Z 4 AngG)
( 9 Ob A 2/99 f)