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ASoK 10, Oktober 1999, Seite 334

OGH: Vorzeitige Entlassung

Die zweimalige – beim zweiten Mal trotz einer nach dem ersten Vorfall erfolgten Ermahnung – Arbeitsunterbrechung für eine Zeit von ca. 10 bis 15 Minuten zum Ansehen einer Mappe mit

S. 335Spielkarten reicht nicht zur Verwirklichung des Tatbestandes des § 27 Z 4 AngG aus. – (§ 27 Z 4 AngG)

( 9 Ob A 2/99 f)

Rubrik betreut von: VON DR. EDITH MARHOLD-WEINMEIER
Dr. Edith Marhold-Weinmeier ist Mitarbeiterin der Personalabteilung eines österreichischen Kreditinstitutes.
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