zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ASoK 10, Oktober 1999, Seite 331

OGH: Pflegefreistellung

1. Eine Arbeitnehmerin, die während des Krankenhausaufenthaltes ihrer Schwiegertochter aus Anlaß einer Entbindung ihre dreijährige Enkelin betreut, kann sich nicht auf Betreuungsbedürftigkeit i. S. d. § 16 Abs. 1 Z 2 UrlG berufen, wenn die Unterbringung der Enkelin bei der Schwägerin der Schwiegertochter möglich gewesen wäre.

2. Insofern sich die Arbeitnehmerin auf das Vorliegen eines rechtmäßigen Hinderungsgrundes gemäß § 27 Z 4 AngG bzw. auf das Vorliegen eines wichtigen persönlichen Grundes i. S. d. § 8 Abs. 3 AngG beruft, ist eine Interessenabwägung zwischen der Erfüllung der Arbeitspflicht und dem nach Recht, Sitte oder Herkommen wichtigen persönlichen Grund vorzunehmen. Hiebei ist zu berücksichtigen, daß die Arbeitnehmerin in der Zeit, als der Geschäftsführer des Arbeitgebers sich auf einer auswärtigen Messeveranstaltung befand, als einzige im Büro des Arbeitgebers zur Entgegennahme von Anrufen, Bestellungen, Aufträgen u. s. w. anwesend sein mußte; andererseits wird bei der vorzunehmenden Interessenabwägung eine Bemühung des Angestellten vorausgesetzt, den zu einem möglichen Hinderungsgrund Anlaß gebenden persönlichen Grund auch durch anderweitige Vorkehrungen zu bewältigen, ohne dies nur zu Lasten der Arbeitsp...

Daten werden geladen...