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ASoK 10, Oktober 1999, Seite 320

Konventionalstrafe bei Eigennutzung von Geschäftsunterlagen

Dr. Wolfgang Höfle

Konventionalstrafe bei Eigennutzung von Geschäftsunterlagen (§ 29 AngG)

OGH 8 Ob A 260/98p v. ; ARD 5046/6/99.

Interessant an dieser Entscheidung ist die Aussage, daß es nicht zutreffe, daß die Rechtsprechung lediglich Konventionalstrafen bis zu einer Höhe von drei bis vier Monatsgehältern akzeptiere. Eine ungerechtfertigte Belastung würde ohnedies durch das richterliche Mäßigungsrecht vermieden.

Rubrik betreut von: VON DR. WOLFGANG HÖFLE
Dr. Wolfgang Höfle ist Steuerberater in Wien und Vorsitzender der Arbeitsgruppe Lohnsteuer des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Wirtschaftstreuhänder.
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