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Konventionalstrafe bei Eigennutzung von Geschäftsunterlagen
• Konventionalstrafe bei Eigennutzung von Geschäftsunterlagen (§ 29 AngG)
OGH 8 Ob A 260/98p v. ; ARD 5046/6/99.
Interessant an dieser Entscheidung ist die Aussage, daß es nicht zutreffe, daß die Rechtsprechung lediglich Konventionalstrafen bis zu einer Höhe von drei bis vier Monatsgehältern akzeptiere. Eine ungerechtfertigte Belastung würde ohnedies durch das richterliche Mäßigungsrecht vermieden.