zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ASoK 10, Oktober 1999, Seite 320

Nachträgliche Zahlung von SV-Beiträgen bei geringfügiger Beschäftigung

Dr. Wolfgang Höfle

Nachträgliche Zahlung von SV-Beiträgen bei geringfügiger Beschäftigung (§ 62 EStG)

LSt-Protokoll 1999, ARD 5056/9/99: Das gesamte Lohnsteuerprotokoll 1999 ist z. B. in ÖStZ 17/1999, 438 – 447, oder auch im Internet unter www.bmf.gv.at/steuern.htm zu finden.

Die nachträgliche Vorschreibung von SV-Beiträgen ist nicht anteilig den Sonderzahlungen zuzuordnen, weil diese nur beim Steuerabzug vom Arbeitslohn erfolgt.

Anm.: Zwar psychologisch verständlich, aber m. E. nicht dem Gesetz entspricht es, wenn das BMF bei GSVG-pflichtigen Geschäftsführern an der erstmals im LSt-Protokoll 1997 (ARD 4856/42/97) angekündigten Meinung festhalten will, nämlich, daß im Regelfall 1/7 der GSVG-Beiträge bei den sonstigen Bezügen zu berücksichtigen sei. Wenn der Geschäftsführer die GSVG-Beiträge selbst einzahlt, werden diese nicht beim Steuerabzug einbehalten. Richtigerweise sind in diesem Fall daher die gesamten SV-Beiträge von der Bemessungsgrundlage der nach dem Tarif zu besteuernden laufenden Einkünfte abzuziehen, siehe dazu schon TPA Nidetzky & Partner, Kommentar der Steuerreformen, § 62 Z 4 EStG i. d. F. des StruktAnpG 1996, Reg. 2/Kap. 2/EStG, Seite 325 ff. Nicht selten geht es dabei um eine ersparte Lo...

Daten werden geladen...