Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Nachträgliche Zahlung von SV-Beiträgen bei geringfügiger Beschäftigung
• Nachträgliche Zahlung von SV-Beiträgen bei geringfügiger Beschäftigung (§ 62 EStG)
LSt-Protokoll 1999, ARD 5056/9/99: Das gesamte Lohnsteuerprotokoll 1999 ist z. B. in ÖStZ 17/1999, 438 – 447, oder auch im Internet unter www.bmf.gv.at/steuern.htm zu finden.
Die nachträgliche Vorschreibung von SV-Beiträgen ist nicht anteilig den Sonderzahlungen zuzuordnen, weil diese nur beim Steuerabzug vom Arbeitslohn erfolgt.
Anm.: Zwar psychologisch verständlich, aber m. E. nicht dem Gesetz entspricht es, wenn das BMF bei GSVG-pflichtigen Geschäftsführern an der erstmals im LSt-Protokoll 1997 (ARD 4856/42/97) angekündigten Meinung festhalten will, nämlich, daß im Regelfall 1/7 der GSVG-Beiträge bei den sonstigen Bezügen zu berücksichtigen sei. Wenn der Geschäftsführer die GSVG-Beiträge selbst einzahlt, werden diese nicht beim Steuerabzug einbehalten. Richtigerweise sind in diesem Fall daher die gesamten SV-Beiträge von der Bemessungsgrundlage der nach dem Tarif zu besteuernden laufenden Einkünfte abzuziehen, siehe dazu schon TPA Nidetzky & Partner, Kommentar der Steuerreformen, § 62 Z 4 EStG i. d. F. des StruktAnpG 1996, Reg. 2/Kap. 2/EStG, Seite 325 ff. Nicht selten geht es dabei um eine ersparte Lo...