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ASoK 9, September 1999, Seite 295

Der Zeitpunkt der erstmaligen Bildung der Abfertigungsrückstellung

Dr. Wolfgang Höfle

Der Zeitpunkt der erstmaligen Bildung der Abfertigungsrückstellung (§ 14 EStG)

RWZ 1999/7, 201–204: Artikel von Romuald Bertl und Klaus Hirschler.

Immer mehr Lohnverrechner werden mit der Aufgabe der Errechnung der Abfertigungsrückstellung betraut. Da der arbeitsrechtliche Abfertigungsanspruch nach dem AngG und dem ArbAbfG erst nach drei Jahren gegeben ist, beginnt die steuerliche Rückstellung i. d. R. erst im dritten Geschäftsjahr. Der Abfertigungsprozentsatz von 50% ist gleichmäßig in fünf Jahren aufzubauen. Die Autoren vertreten die Ansicht, daß der Ansatz im dritten Jahr nicht mit 10, sondern schon mit 30% erfolgen kann, weil auch in den ersten beiden Jahren schon eine Rückstellung – allerdings nur in der Höhe von null –S. 296 gegeben war. Diese Ansicht scheint gerechtfertigt, wenn man der Meinung ist, daß bei Anrechnung von Vordienstzeiten schon in den ersten zwei/drei Dienstjahren eine Abfertigungsrückstellung gebildet werden kann.

Wer diesen Weg gehen möchte, sollte entsprechend Abschn. 61 Abs. 3 der EStR 1984 im ersten Jahr der erstmaligen Bildung das z. B. mit 50% gewählte Ausmaß der Rückstellung dem Finanzamt mitteilen (vgl. auch § 14 Abs. 3 EStG). Man teilt also im ersten Jahr mit, daß man ein Ausmaß von...

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