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OGH: Entlassung Krankenschwester
• Das Hochhängen der Bettglocke für die Dauer von ca. zwei Stunden durch die diensthabende Krankenschwester, sodaß sie von der Patientin nicht mehr erreicht werden konnte, berechtigt auch dann zur Entlassung gemäß § 27 Z 1, dritter Tatbestand AngG (Vertrauensunwürdigkeit), wenn es vor dem gegenständlichen Vorfall keinen ähnlich gelagerten gegeben hat. – (§ 27 Z 1 AngG)
( 9 Ob A 245/98 )