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ASoK 8, August 1999, Seite 264

Anrechnung von Überzahlungen auf Ist-Lohnerhöhungen

Dr. Wolfgang Höfle

§ 1154 ABGB, KV-Handelsangestellte: Anrechnung von Überzahlungen auf Ist-Lohnerhöhungen

OGH 8 Ob A 173/98v v. ; ARD 5040/4/99.

Im Fall einer erheblich über dem KV-Mindestlohn liegenden Lohnvereinbarung ist eine Anrechnungsvereinbarung von bis zu drei Ist-Lohnerhöhungen zulässig. Einer völlig unbeschränkten Anrechnungsvereinbarung sind zeitliche Grenzen gesetzt. Der sozialpolitische Zweck der Ist-Lohnerhöhung besteht nämlich u. a. darin, dem Arbeitnehmer die Kaufkraft des individuell vereinbarten Lohnes zu sichern, ohne mit dem Arbeitgeber individuell verhandeln zu müssen.

S. 265 Anmerkung: Der Verzicht auf künftige Rechte ist also grundsätzlich zulässig. Dieses zukünftige Recht muß aber ausreichend bestimmt sein. Bei Vereinbarung eines überkollektivvertraglichen Entgelts können überschaubare künftige KV-Erhöhungen mit einer diesbezüglichen Vereinbarung vorweggenommen werden. Als überschaubar gelten auch mehrere künftige Erhöhungen (z. B. zwei bis drei Ist-Lohnerhöhungen).

Während die zweite Instanz (OLG Wien) noch der Meinung war, daß auf künftige Ist-Lohnerhöhungen generell verzichtet werden könne, soweit nicht die kollektivver...

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