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Sachbezug für Parkplätze im 2./20. Bezirk
• Sachbezug für Parkplätze im 2./20. Bezirk (§ 15 Abs. 2 EStG)
SWK-Heft 9/1999, Seite S 229 f.: wird im AÖFV veröffentlicht
Stellt der Dienstgeber in den seit März 1999 parkraumbewirtschafteten Flächen des 2. und 20. Bezirkes einem Dienstnehmer einen Parkplatz zur Verfügung, ist nun auch dort ein Sachbezug in Höhe von 200 S anzusetzen (siehe im Detail BGBl. Nr. 274/1996 und AÖFV 131/1996).
S. 134 Anm.: Während die Gemeinde Wien nur zwei Tage Schonfrist eingeräumt hat, beträgt diese steuerlich lt. obigem Erlaß einen Monat (Sachbezugsansatz erst ab ).