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ASoK 4, April 1999, Seite 118

Internet-Zugang für Arbeitnehmer

Mustervereinbarung gibt dem Dienstnehmer klare Verhaltensmaßregeln

Dr. Erwin Rotter

Immer häufiger stellen Unternehmen ihren Dienstnehmern Internet-Zugänge (samt PC und E-Mail-Adresse) zur Verfügung. In diesem Zusammenhang entsteht einiger Regelungsbedarf. Die folgende Mustervereinbarung entspricht dem Bedürfnis, Sicherheit für den Dienstgeber zu schaffen und gleichzeitig dem Dienstnehmer klare Verhaltensmaßregeln zu geben:

Vereinbarung


1. Der Dienstnehmer verpflichtet sich mit seiner Unterschrift, die folgenden Richtlinien

zu beachten und übernimmt die darin festgelegten Verpflichtungen.

2. Die Zurverfügungstellung des PCs, des Internet-Zuganges und der E-Mail-Adresse erfolgen gegen jederzeitigen Widerruf durch den Dienstgeber und ausschließlich zu dienstlichen Zwecken. Demgemäß ist die Benutzung des PCs, des Internet-Zuganges und der E-Mail-Adresse zu anderen als unmittelbar dienstlichen Zwecken im Rahmen des Aufgabengebiets des jeweiligen Dienstnehmers verboten, insbesondere sind die private Nutzung des PCs, die private Nutzung des Internet-Zuganges und das Versenden und Empfangen von E-Mails zu anderen als ausschließlich dienstlichen Zwecken im Rahmen des jeweiligen Aufgabengebietes untersagt.

3. Der Internet-Zugang und die E-Mail-Adresse werden...

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