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ASoK 12, Dezember 1998, Seite 429

OGH: Berufsfußballer

Eine Vereinbarung, wonach ein Berufsfußballer zwar von seinem Verein kostenlos die Freigabe an einen Verein seiner Wahl erhält, jedoch verpflichtet wird, an seinen Verein einen Betrag von 150.000 S als Transfersumme binnen 14 Tagen nach Abschluß des Transfers zu bezahlen, sollte er jemals zu einem Bundesligaverein transferiert werden, verstößt gegen § 879 ABGB. - (§ 879 ABGB)

„Zutreffend ist zwar die Kritik der klagenden Partei an der Ansicht des Berufungsgerichtes, daß die in Rede stehende Vereinbarung eine Konkurrenzklausel i. S. d. § 36 AngG darstelle und die verlangte Klagssumme eine Konventionalstrafe i. S. d. § 37 Abs. 3 AngG sei. Bei einer Konkurrenzklausel nach § 36 AngG S. 430handelt es sich um eine Vereinbarung, durch die der die Arbeit Leistende für die Zeit nach Beendigung des Vertragsverhältnisses in seiner Erwerbstätigkeit beschränkt wird. Da die Vereinbarung kein solches Erwerbsverbot enthält, sondern nur mittelbar auf die Erwerbstätigkeit Einfluß nimmt, kann auch der für den Fall der Beschäftigung bei einem Bundesligaverein vereinbarte, vom beklagten Spieler zu bezahlende Transferbetrag nicht als Konventionalstrafe oder Pönale, also als pauschalierter Schadenersatz für den Fall des Zuwiderhandelns gegen eine zulässig verein...

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