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OGH: Kündigung / Anfechtung
• Die Kündigung einer 28-jährigen Arbeitnehmerin, die zum Zeitpunkt der Kündigung unverheiratet war und keine Sorgepflichten hat, beeinträchtigt bei vorhandener Möglichkeit, nach sechs- bis achtmonatiger Arbeitslosigkeit in ihrer bisherigen Berufssparte eine neue Anstellung mit einer etwa 15%igen Einkommenseinbuße zu erlangen, deren „wesentliche Interessen" i. S. d. § 105 Abs. 3 Z 2 ArbVG nicht. - (§ 105 Abs. 3 Z 2 ArbVG)
( 9 Ob A 108/98 t)