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Neue Kollektivverträge im Handel
(P. Z.) Im November wurden neue Kollektivverträge für die Handelsangestellten und die Handelsarbeiter abgeschlossen. Die Mindestgehälter bzw. die Mindestlöhne wurden sowohl für die Angestellten als auch für die Arbeiter in der Tafel für den allgemeinen Groß- und Kleinhandel des Gehalts- bzw. Lohngebietes A um 2,2% angehoben. Die so in der allgemeinen Gehalts- bzw. Lohntafel entstandenen schillingmäßigen Erhöhungen werden auf die anderen Gehalts- und Lohntafeln und das Gehaltsgebiet B in ihrer absoluten Höhe übertragen. Die Unterschiede zwischen den einzelnen Gehalts- und Lohntafeln sowie zwischen den Gehaltsgebieten A und B werden somit schrittweise reduziert. Im arbeitsrechtlichen Teil der Kollektivverträge werden diesmal keine Änderungen vorgenommen.
Wie üblich sind die Überzahlungen, die am bestehen, in ihrer schillingmäßigen Höhe auch am aufrechtzuerhalten. Fällt der Jahreswechsel mit dem Eintritt in ein höheres Berufsjahr oder eine höhere Beschäftigungsgruppe zusammen, ist die Überzahlung nur gegenüber dem Teil des neuen Mindestgehaltes aufrechtzuerhalten, der auf die Anhebung des Kollektivvertrages entfällt.
• Beispiel
Angestellter in der Beschäftigungsgruppe 2, 9. Berufsjahr:
Mindestgehalt 1998: 14.270 S tatsächliches Gehalt 1998: 17.000 S, Überzahlung daher: 2.730 S