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OGH 15.02.1978, 8Ob607/78

OGH 15.02.1978, 8Ob607/78

Rechtssatz


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Normen
ABGB §1053
EGZPO ArtXLII IA
EGZPO ArtXLII IDa
EGZPO ArtXLII IJ
RS0020067
Im Falle eines Kaufvertrages wird eine Rechnungslegungspflicht des Käufers gegenüber dem Verkäufer dann zu bejahen sein, wenn und soweit er die ihm auf Grund dieses Vertrages obliegende Entgeltleistung nicht an seinen Vertragspartner, sondern an einen Dritten zu erbringen hat. Ohne daß auf die rechtliche Konstruktion einer solchen Verpflichtung des Käufers näher einzugehen wäre, bringt es hier nämlich das Wesen dieses Rechtsverhältnisses mit sich, daß der Verkäufer, an den ja nicht geleistet wird, über den Umfang seines Vermögens im Ungewissen bleibt, während der Käufer ohne weiteres in der Lage ist, dem Verkäufer sie erforderlichen Auskunft über die Höhe der vor ihm dem Dritten erbrachten Leistungen zu erteilen und ihm eine solche Auskunft auch nach den Grundsätzen von Treu und Glauben ohne weiters zugemutet werden kann.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0020067
Datenquelle

Fundstelle(n):
MAAAF-76437