OGH 29.03.1984, 8Ob578/83
OGH 29.03.1984, 8Ob578/83
Rechtssatz
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Normen | |
RS0032006 | Gemäß § 6 Z 8 lit a UStG 1972 ist die Gewährung von Krediten umsatzsteuerfrei. Daraus folgt, daß auch das mit der Kreditgewährung im unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang stehende Entgelt nicht der Umsatzsteuerpflicht unterliegt. Dazu zählen im weiteren Sinne auch vereinbarte Verzugszinsen. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Rechtsgebiet | Zivilrecht |
ECLI | ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0032006 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
VAAAF-76421