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OGH 29.03.1984, 8Ob578/83

OGH 29.03.1984, 8Ob578/83

Rechtssatz


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Normen
RS0032006
Gemäß § 6 Z 8 lit a UStG 1972 ist die Gewährung von Krediten umsatzsteuerfrei. Daraus folgt, daß auch das mit der Kreditgewährung im unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang stehende Entgelt nicht der Umsatzsteuerpflicht unterliegt. Dazu zählen im weiteren Sinne auch vereinbarte Verzugszinsen.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0032006
Datenquelle

Fundstelle(n):
VAAAF-76421