OGH 10.05.1984, 8Ob574/83
OGH 10.05.1984, 8Ob574/83
Rechtssatz
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Norm | |
RS0060431 | Die Ausgliederung des gesamten Produktionsbetriebes kommt inhaltlich einer Abänderung des Unternehmensgegenstandes gleich und bedarf daher, wenn keine satzungsmäßige Ausnahme gemacht wurde, der einstimmigen Beschlußfassung. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Rechtsgebiet | Zivilrecht |
ECLI | ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0060431 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
EAAAF-76418