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OGH 10.05.1984, 8Ob574/83

OGH 10.05.1984, 8Ob574/83

Rechtssatz


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Norm
RS0060431
Die Ausgliederung des gesamten Produktionsbetriebes kommt inhaltlich einer Abänderung des Unternehmensgegenstandes gleich und bedarf daher, wenn keine satzungsmäßige Ausnahme gemacht wurde, der einstimmigen Beschlußfassung.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0060431
Datenquelle

Fundstelle(n):
EAAAF-76418