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ASoK 11, November 1998, Seite 392

Die Einbeziehung aller Erwerbseinkommen in die Sozialversicherung

Die Einbeziehung aller Erwerbseinkommen in die Sozialversicherung

Den Schwerpunkt des Beitrags von Pöltner (DRdA 1998, 316) bildet die Umsetzung der neuen Sozialversicherungstatbestände, durch die der Grundsatz der Einbeziehung aller Erwerbseinkommen in die Sozialversicherung verwirklicht werden sollte. Zur Neufassung des Dienstnehmerbegriffes gemäß § 4 Abs. 2 ASVG weist er etwa darauf hin, daß nunmehr geschäftsführende Gesellschafter, wenn sie lohnsteuerpflichtig sind, jedenfalls in den Dienstnehmerbegriff des ASVG einbezogen sind, auch wenn sie tatsächlich keine Dienstnehmer sind. Sehr ausführlich setzt er sich mit der Neufassung des die ASVG-Versicherungspflicht freier Dienstnehmer regelnden § 4 Abs. 4 ASVG sowie mit der Einbeziehung der „neuen Selbständigen" in die GSVG-Versicherungspflicht auseinander. Zudem behandelt er die Einbeziehung der geringfügig beschäftigten Personen in den Schutzbereich der Sozialversicherung sowie die Regelungen über die Mehrfachversicherung, die mit der Einbeziehung der neuen Selbständigen in die Sozialversicherung, aber auch mit der Aufhebung der Subsidiarität im Beitragsrecht der Krankenversicherung der Selbständigen höchste Aktualität haben.

Rubrik betreut von: VON DR. BEATRIX KARL
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