OGH 31.01.1991, 7Ob687/90
OGH 31.01.1991, 7Ob687/90
Rechtssätze
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Norm | ABGB §1295 IIf7c |
RS0023662 | Die Verletzung einer vertraglichen Nebenverpflichtung kann nach den Grundsätzen der positiven Forderungsverletzung zur Schadenshaftung führen. In ein und demselben Verhalten kann die Verletzung der Hauptleistungspflicht oder einer Nebenverpflichtung gelegen sein. Haftungsrechtlich ist dies bedeutungslos. |
Normen | HGB §429 HGB §436 |
RS0062525 | Hat der Frachtführer die Hauptleistung der Beförderung erbracht und das Gut an den Empfänger abgeliefert, hat er Anspruch auf die vereinbarte Fracht. Die Verletzung der Obhutspflicht oder einer vertraglichen Nebenverpflichtung führt nicht schon zu einer verhältnismäßigen Minderung der Fracht. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Rechtsgebiet | Zivilrecht |
ECLI | ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0062525 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
LAAAF-76125