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OGH 31.01.1991, 7Ob687/90

OGH 31.01.1991, 7Ob687/90

Rechtssätze


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Norm
RS0023662
Die Verletzung einer vertraglichen Nebenverpflichtung kann nach den Grundsätzen der positiven Forderungsverletzung zur Schadenshaftung führen. In ein und demselben Verhalten kann die Verletzung der Hauptleistungspflicht oder einer Nebenverpflichtung gelegen sein. Haftungsrechtlich ist dies bedeutungslos.
Normen
HGB §429
HGB §436
RS0062525
Hat der Frachtführer die Hauptleistung der Beförderung erbracht und das Gut an den Empfänger abgeliefert, hat er Anspruch auf die vereinbarte Fracht. Die Verletzung der Obhutspflicht oder einer vertraglichen Nebenverpflichtung führt nicht schon zu einer verhältnismäßigen Minderung der Fracht.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0062525
Datenquelle

Fundstelle(n):
LAAAF-76125