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OGH 28.06.1984, 7Ob66/83

OGH 28.06.1984, 7Ob66/83

Rechtssatz


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Norm
RS0013928
Es ist ein Begriffsmerkmal des schuldrechtlichen Vertrages, daß er persönliche Rechte regelt. Er betrifft dann entweder eine unbewegliche oder eine bewegliche Sache; er kann sich auch auf Rechte beziehen.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0013928
Datenquelle

Fundstelle(n):
VAAAF-76100