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OGH 07.03.1974, 7Ob37/74

OGH 07.03.1974, 7Ob37/74

Rechtssätze


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Normen
RS0037686
Ein zum Hauptbegehren gestellter Zwischenantrag auf Feststellung ist ungeachtet eines Eventual - Klagebegehrens zulässig.
Norm
RS0039512
Die Zurückweisung eines Zwischenantrages auf Feststellung ist nicht möglich, so lange einer in der gleichen Richtung erhobenen Behauptung die entscheidende Bedeutung noch nicht aberkannt werden kann.
Normen
RS0039682
Ist die Hauptsache auf die Verfahrenskosten eingeschränkt, so ist der OGH nicht zur sachlichen Prüfung der Zulässigkeit eines Zwischenantrages auf Feststellung berufen.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0039512
Datenquelle

Fundstelle(n):
SAAAF-75907