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OGH 11.07.1956, 7Ob305/56

OGH 11.07.1956, 7Ob305/56

Rechtssätze


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Normen
RS0059827
Nach Lehre und Rechtsprechung wirkt die Eintragung im Anteilbuch deklarativ und bezieht sich nur auf das Verhältnis zwischen Gesellschafter und Gesellschaft. Ihr gegenüber ist nur der zur Ausübung der Gesellschafterrechte legitimiert, der im Anteilbuch eingetragen ist. Außerhalb der Gesellschaft vollzieht sich die Übertragung der Gesellschafterrechte, die mit dem Geschäftsanteil verbunden sind, bei Einhaltung der Formvorschrift des § 76 durchaus rechtswirksam unabhängig von der Eintragung im Anteilbuch (vgl auch 1 Ob 752/54).
Normen
RS0059865
Selbst bei gänzlichem Verlust der Stammeinlage bleibt die Stellung als Gesellschafter unberührt.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0059827
Datenquelle

Fundstelle(n):
BAAAF-75875