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OGH 26.02.1955, 7Ob24/55

OGH 26.02.1955, 7Ob24/55

Rechtssätze


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Norm
RS0014390
Bei Dauerschuldverhältnissen darf den Handlungen der Parteien, die die Annahme einer stillschweigenden Verpflichtungserklärung im Sinne einer Umänderung des Vertrages nahelegen, nicht übermäßige Bedeutung beigemessen werden. Nur wenn ganz besondere Umstände für eine solche Annahme sprächen, ist die Anwendung des § 863 ABGB gerechtfertigt.
Norm
RS0024033
Keine Aufwertung einer Pension bloß auf Grund der allgemeinen Geldentwertung (unter Berücksichtigung der Judikatur nach 1945!).
Normen
RS0015928
Der Geschäftsherr kann ein von seinem Boten mit einem Dritten getroffenes Übereinkommen dadurch zum Abschluß bringen, daß e ausdrücklich oder stillschweigend den Erklärungen des Boten zustimmt.
Norm
RS0049349
Zur Vertretungsbefugnis des Vorsitzenden des Aufsichtsrates.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0014390
Datenquelle

Fundstelle(n):
UAAAF-75821