OGH 26.02.1955, 7Ob24/55
OGH 26.02.1955, 7Ob24/55
Rechtssätze
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Norm | ABGB §863 EII |
RS0014390 | Bei Dauerschuldverhältnissen darf den Handlungen der Parteien, die die Annahme einer stillschweigenden Verpflichtungserklärung im Sinne einer Umänderung des Vertrages nahelegen, nicht übermäßige Bedeutung beigemessen werden. Nur wenn ganz besondere Umstände für eine solche Annahme sprächen, ist die Anwendung des § 863 ABGB gerechtfertigt. |
Norm | |
RS0024033 | Keine Aufwertung einer Pension bloß auf Grund der allgemeinen Geldentwertung (unter Berücksichtigung der Judikatur nach 1945!). |
Normen | |
RS0015928 | Der Geschäftsherr kann ein von seinem Boten mit einem Dritten getroffenes Übereinkommen dadurch zum Abschluß bringen, daß e ausdrücklich oder stillschweigend den Erklärungen des Boten zustimmt. |
Norm | |
RS0049349 | Zur Vertretungsbefugnis des Vorsitzenden des Aufsichtsrates. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Rechtsgebiet | Zivilrecht |
ECLI | ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0014390 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
UAAAF-75821