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ASoK 8, August 1998, Seite 284

OGH: Leistungen Krankenversicherung

Die Gewebstypisierung der (nicht in Österreich) versicherten Geschwister eines Versicherten für Zwecke einer notwendigen Knochenmarktransplantation beim Versicherten stellt eine zweckmäßige und das Maß des Notwendigen nicht überschreitende Krankenbehandlung des Versicherten dar, deren Kosten daher von der Krankenversicherung zu ersetzen sind. Der Leistungsanspruch besteht auch dann, wenn sich aufgrund der Voruntersuchungen herausstellt, daß die Entnahme eines Körperteils nicht erfolgen kann oder der Körperteil für die Transplantation nicht geeignet ist. - (§§ 117, 120 Abs. 2, 133 ASVG)

( 10 Ob S 70/97 k)

Rubrik betreut von: VON DR. EDITH MARHOLD-WEINMEIER
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