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ASoK 8, August 1998, Seite 279

55. ASVG-Novelle

Dr. Christoph Klein

Nach langen Geburtswehen, die ausschließlich mit der Zahnkronen-Regelung zusammenhängen, hat der Nationalrat an letzten Plenartag vor den Ferien besagte Novelle so beschlossen, wie sie im letzten ASoK-Heft (ASoK 1998, 240 f.) dargestellt ist. Ausnahme ist eben die Zahnkronen-Regelung, die nunmehr so aussieht: Ärztekammer und Hauptverband werden beauftragt, sich in einem Gesamtvertrag auf das Anbieten von festsitzendem Zahnersatz durch niedergelassene Zahnärzte und die Kassenambulatorien im Rahmen einer dann für alle geltenden Preismarke zu einigen. Kommen die Vertragspartner diesem Auftrag nicht bis Jahresende nach, wird ein unterschriebener Initiativantrag aus der Schublade geholt, der die Zahnkronen dann für die Ambulatorien freigibt.

Rubrik betreut von: BETREUT VON DR. CHRISTOPH KLEIN
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