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OGH 16.06.1983, 6Ob813/82

OGH 16.06.1983, 6Ob813/82

Rechtssatz


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Normen
RS0028491
Seit der Novelle BGBl 292/1971 ist klargestellt, daß eine einseitige Einrechnungsmöglichkeit von Versorgungsleistungen, darunter auch vom Dienstgeber bezahlter Pensionen auf den Abfertigungsanspruch ausgeschlossen ist, es hiezu vielmehr einer Vereinbarung bedarf.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0028491
Datenquelle

Fundstelle(n):
QAAAF-75643