Suchen Hilfe
OGH 24.03.1982, 6Ob769/81

OGH 24.03.1982, 6Ob769/81

Rechtssätze


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen
ABGB §1029 A1
HGB §54
RS0019602
Bei über den Rahmen der gewöhnlichen Geschäfte hinausgehender Rechtshandlung kann von einer Gutgläubigkeit des Dritten nur gesprochen werden, wenn der Vollmachtsmangel trotz aller nach der Sachlage zumutbaren Erkundigungen verborgen gebliben ist, wobei ein strenger Maßstab anzulegen ist.
Normen
RS0020512
Eine Bank muß sich bei Abschluß von Geschäften, die für die Partnerbank (hier Genossenschaft mit beschränkter Haftung) ungewöhnlich sind, unter Umständen auch durch Einsicht in das öffentliche Register über die Vertretungsverhältnisse bei derselben erkundigen.
Norm
RS0059597
Die Vertretungsmacht, auf welche vertraut werden darf, bestimmt sich danach, was gewöhnlich mit der vom Vollmachtgeber dem Vertreter überlassenen Geschäftsbesorgung verbunden ist.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0020512
Datenquelle

Fundstelle(n):
IAAAF-75624