OGH 24.03.1982, 6Ob769/81
OGH 24.03.1982, 6Ob769/81
Rechtssätze
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Normen | ABGB §1029 A1 HGB §54 |
RS0019602 | Bei über den Rahmen der gewöhnlichen Geschäfte hinausgehender Rechtshandlung kann von einer Gutgläubigkeit des Dritten nur gesprochen werden, wenn der Vollmachtsmangel trotz aller nach der Sachlage zumutbaren Erkundigungen verborgen gebliben ist, wobei ein strenger Maßstab anzulegen ist. |
Normen | |
RS0020512 | Eine Bank muß sich bei Abschluß von Geschäften, die für die Partnerbank (hier Genossenschaft mit beschränkter Haftung) ungewöhnlich sind, unter Umständen auch durch Einsicht in das öffentliche Register über die Vertretungsverhältnisse bei derselben erkundigen. |
Norm | |
RS0059597 | Die Vertretungsmacht, auf welche vertraut werden darf, bestimmt sich danach, was gewöhnlich mit der vom Vollmachtgeber dem Vertreter überlassenen Geschäftsbesorgung verbunden ist. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Rechtsgebiet | Zivilrecht |
ECLI | ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0020512 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
IAAAF-75624