OGH 19.05.1982, 6Ob617/81
OGH 19.05.1982, 6Ob617/81
Rechtssätze
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Normen | |
RS0013165 | Schließen mehrere Käufer über verschiedene Anteile an einer Sache selbständige Kaufverträge mit demselben Verkäufer ( typischerweise im Fall mehrerer WE-Gewerber ) und weist die Sache selbst Mängel auf, die nach den einzelnen Rechtsgeschäften für mehrere Käufer in gleicher Weise erheblich sind, dann können diese in Ansehung der daraus fließenden Gewährleistungsansprüche eine communio incidens bilden. |
Normen | |
RS0017335 | Ein Forderungsrecht zur ungeteilten Hand mit einem Mitberechtigten ( zum Beispiel im Sinne des § 892 ABGB) ist gegenüber einem dem Gläubiger allein zustehenden Forderungsrecht ein wesensmäßig andersartiger Anspruch. Die Feststellung eines Rechtes der ersten Art anstelle der begehrten Feststellung eines Rechtes der zweiten Art ist nach § 405 ZPO unstatthaft. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Rechtsgebiet | Zivilrecht |
ECLI | ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0017335 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
OAAAF-75541