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ASoK 7, Juli 1998, Seite 256

Arbeitnehmerschutz bei Teleheimarbeit

Arbeitnehmerschutz bei Teleheimarbeit

Mit der Frage, ob und inwieweit Normen des technischen Arbeitnehmerschutzes bei Teleheimarbeit zu beachten sind, setzt sich Gruber (ZAS 1998, 65) auseinander. Er kommt dabei zu dem Ergebnis, daß zwar das ASchG mit Ausnahme der neuen Regelungen betreffend Bildschirmarbeitsplatz und Bildschirmarbeit auf die Tätigkeit von Teleheimarbeitnehmern in den eigenen Räumlichkeiten nicht anwendbar ist, jedoch dem Arbeitgeber aufgrund seiner Fürsorgepflicht eine entsprechende Einwirkung obliegt, soweit seine Einwirkungsmöglichkeiten reichen. In der Folge geht Gruber auf die einzelnen Bestimmungen des ASchG ein, die der Arbeitgeber zu beachten hat, wenn er Teleheimarbeitnehmer beschäftigt, und zeigt abschließend die damit allenfalls verbundenen weiteren Auswirkungen auf.

Rubrik betreut von: VON DR. BEATRIX KARL
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