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OGH 26.03.1980, 6Ob564/80

OGH 26.03.1980, 6Ob564/80

Rechtssätze


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Norm
RS0033761
Unter dem Gesichtspunkt der Gleichartigkeit der einander zur Aufrechnung gegenüberstehenden Forderungen macht es keinen Unterschied, ob die eine Forderung auf einem bürgerlich - rechtlichen und die andere auf einem öffentlich - rechtlichen Rechtsgrund beruht.
Norm
RS0033981
Wird die Tilgung der an sich unbestrittenen Forderung durch Aufrechnung mit Gegenforderungen eingewendet, so ist im Rechtsstreit nur über die Klagsforderung abzusprechen. Es hat keine Aufrechnung durch das Urteil zu erfolgen.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0033761
Datenquelle

Fundstelle(n):
UAAAF-75500