OGH 26.03.1980, 6Ob564/80
OGH 26.03.1980, 6Ob564/80
Rechtssätze
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Norm | ABGB §1438 Ab |
RS0033761 | Unter dem Gesichtspunkt der Gleichartigkeit der einander zur Aufrechnung gegenüberstehenden Forderungen macht es keinen Unterschied, ob die eine Forderung auf einem bürgerlich - rechtlichen und die andere auf einem öffentlich - rechtlichen Rechtsgrund beruht. |
Norm | ABGB §1438 Cb |
RS0033981 | Wird die Tilgung der an sich unbestrittenen Forderung durch Aufrechnung mit Gegenforderungen eingewendet, so ist im Rechtsstreit nur über die Klagsforderung abzusprechen. Es hat keine Aufrechnung durch das Urteil zu erfolgen. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Rechtsgebiet | Zivilrecht |
ECLI | ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0033761 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
UAAAF-75500