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OGH 10.03.1977, 6Ob531/77

OGH 10.03.1977, 6Ob531/77

Rechtssatz


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Normen
ABGB §914 IIIh
ABGB §1061
ABGB §1064
nö BauO §12
nö BauO §119
RS0033313
Erfolgt die gehörige Kundmachung eines Gesetzes, womit (Aufschließungsbeiträge) Beiträge auferlegt werden, zwar vor Abschluß des Kaufvertrages, tritt dieses aber erst nachher, jedoch vor Verbücherung in Kraft, trifft bei Kenntnis dieser Rechtslage noch den Verkäufer die Beitragspflicht, wenn im Vertrage vereinbart ist, daß der Käufer erst ab grundbücherlicher Durchführung des Vertrages die Liegenschaft betreffende, öffentlich - rechtliche Lasten zu tragen habe.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0033313
Datenquelle

Fundstelle(n):
RAAAF-75472