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OGH 02.05.1979, 6Ob4/79

OGH 02.05.1979, 6Ob4/79

Rechtssätze


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Norm
HGB §18 Abs2
RS0061436
Die Verbindung der Erscheinungsform eines "center" mit der Ortsbezeichnung "Wien" ist geeignet, den Eindruck zu erwecken, daß es sich um die einzige vergleichbare Erscheinungsform eines Unternehmens im bezeichneten geographischen Bereich handle (Mode - Großhandelscenter Wien).
Norm
HGB §18 Abs2
RS0061442
Mit dem Begriff eines centers oder auch Zentrums wird im Zusammenhang mit einem Handelsplatz durchaus nicht der Gegenstand eines Einzelunternehmens verbunden (vgl zB EKAZENT für Einkaufszentrum oder "Generali - Einkaufs - Center"). Typisch ist vielmehr die Vorstellung einer nicht selbstverständlichen, sinnvollen Konzentration eines spezifischen Angebotes.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0061436
Datenquelle

Fundstelle(n):
MAAAF-75426