OGH 02.05.1979, 6Ob4/79
OGH 02.05.1979, 6Ob4/79
Rechtssätze
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Norm | HGB §18 Abs2 |
RS0061436 | Die Verbindung der Erscheinungsform eines "center" mit der Ortsbezeichnung "Wien" ist geeignet, den Eindruck zu erwecken, daß es sich um die einzige vergleichbare Erscheinungsform eines Unternehmens im bezeichneten geographischen Bereich handle (Mode - Großhandelscenter Wien). |
Norm | HGB §18 Abs2 |
RS0061442 | Mit dem Begriff eines centers oder auch Zentrums wird im Zusammenhang mit einem Handelsplatz durchaus nicht der Gegenstand eines Einzelunternehmens verbunden (vgl zB EKAZENT für Einkaufszentrum oder "Generali - Einkaufs - Center"). Typisch ist vielmehr die Vorstellung einer nicht selbstverständlichen, sinnvollen Konzentration eines spezifischen Angebotes. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Rechtsgebiet | Zivilrecht |
ECLI | ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0061436 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
MAAAF-75426