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OGH 29.03.1984, 6Ob3/83

OGH 29.03.1984, 6Ob3/83

Rechtssatz


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Normen
RS0018901
Bei der Prüfung, ob ein eine Schenkungsabsicht indizierendes krasses Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung vorliegt, muß von objektiven Werten ausgegangen werden und nicht von jenen, die die Parteien bestimmten.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0018901
Datenquelle

Fundstelle(n):
JAAAF-75398