OGH 20.01.1972, 6Ob280/71
OGH 20.01.1972, 6Ob280/71
Rechtssätze
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Normen | |
RS0037610 | Das Gericht ist nicht nur an die klägerischen Sachanträge gebunden, sondern auch an den geltend gemachten Anspruch. Ist kein bestimmter Rechtsgrund geltend gemacht worden, dann verstößt das Gericht nicht gegen die Vorschrift des § 405 ZPO, wenn es unter den in concreto möglichen Ansprüchen die Wahl trifft. Soweit aber ein bestimmter Rechtsgrund ausdrücklich geltend gemacht wird, ist das Gericht daran gebunden und darf der Klage nicht aus einem anderen Rechtsgrund stattgeben. |
Normen | |
RS0019123 | Das Versprechen, Wohnungseigentum an physischen Bestandteilen einer Liegenschaft einzuräumen, stellt sich als Vorvertrag zu einem sachenrechtlichen Vertrag dar. Es ist daher Schriftform erforderlich. |
Normen | |
RS0082735 | Voraussetzungen für den Erwerb einer Garage auf einer im Miteigentum von Wohnungseigentümern stehenden Liegenschaft. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Rechtsgebiet | Zivilrecht |
ECLI | ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0037610 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
KAAAF-75389