Suchen Hilfe
OGH 02.04.1980, 6Ob20/79

OGH 02.04.1980, 6Ob20/79

Rechtssatz


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen
RS0059472
Die Mitgliedschaft bei der Genossenschaft ist nach § 15 Abs 1 und § 24 Abs 1 GenG Voraussetzung für die Funktion eines Mitgliedes des Vorstandes oder Aufsichtsrates. Mit dem Wegfall der Genossenschaftsmitgliedschaft erlöschen daher die erwähnten Funktionen von selbst. Der Ausschluß von Mitgliedern des Vorstandes und Aufsichtsrates von der Mitgliederschaft zur Genossenschaft steht nur den zur Abberufung dieser Organmitglieder von ihren Funktionen zuständigen Generalversammlung zu.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0059472
Datenquelle

Fundstelle(n):
NAAAF-75336