Suchen Kontrast Hilfe
OGH 20.01.1960, 6Ob11/60

OGH 20.01.1960, 6Ob11/60

Rechtssätze


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen
DentG §33 Abs2
JN §1 CXVI
RS0045748
Kein Ausschluß des Rechtsweges wegen Unterlassung der vorherigen Anrufung der Dentistenkammer bei einem Streit zwischen zwei Dentisten.
Normen
JN §1 CXVI
V über das Kammerstatut der Ingenieurkammer für Wien. NÖ und das Bgld BGBl 1947/107 §20
RS0045746
Keine Unzulässigkeit des Rechtsweges bei Anbringung von Klagen vor Anrufung der Vermittlung des Kammervorstandes der Ingenieurkammer.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0045748
Datenquelle

Fundstelle(n):
BAAAF-75259