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ASoK 6, Juni 1998, Seite 204

Lehrlingsausbildung: Berufsschulunterricht und Arbeitszeit

Dr. Manfred Pichelmayer

Die Ausbildung von Lehrlingen in Österreich erfolgt in Form der dualen Ausbildung. Das heißt, daß der Lehrling in einem Lehrbetrieb ausgebildet wird und parallel dazu eine facheinschlägige Berufsschule besucht. Im Betrieb werden berufsspezifische Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt. Der Unterricht in der Berufsschule soll fachliches Grundwissen vermitteln, die betriebliche Ausbildung ergänzen und die Allgemeinbildung erweitern. Die für Lehrbetriebe wichtigsten schulrechtlichen Bestimmungen mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen sollen hier dargestellt werden.

Freistellungspflicht

Der Lehrberechtigte hat dem Lehrling, der zum Besuch der Berufsschule verpflichtet ist, die zum Schulbesuch erforderliche Zeit freizugeben. Für die Unterrichtszeit ist die Lehrlingsentschädigung weiterzuzahlen. Gleichzeitig ist der Lehrling verpflichtet, die Berufsschule zu besuchen.

Berufsschulpflicht besteht für alle Lehrlinge im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes und für Personen, die in einem Lehrberuf in einer besonderen selbständigen Ausbildungseinrichtung ausgebildet werden.

Beginn und Ende der Berufsschulpflicht

Die Berufsschulpflicht beginnt mit dem Eintritt in ein Lehrverhältnis (Ausbildungsverhältnis gemäß § 30 BAG). Der Lehrberech...

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