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ASoK 5, Mai 1998, Seite 192

Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz

Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz

Im Zuge der Teilnahme an der europäischen Integration mußte Österreich auch eine Reihe von arbeitsrechtlichen Vorschriften der EU aus deren Sekundärrecht in das innerstaatliche Recht transferieren. Dabei wurden jene arbeitsvertragsrechtlichen Bestimmungen, die „für weitgehend alle Arbeitnehmergruppen gelten sollen" im Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG) zusammengefaßt. So regelt das AVRAG etwa den Betriebsübergang, die Sicherung des inländischen Entgeltniveaus im Falle der Entsendung ausländischer Arbeitskräfte ins Inland sowie die generelle Dienstzettelpflicht. Weiters hat der Gesetzgeber die im Rahmen der Pensionsreform 1997 geschaffenen arbeitsrechtlichen Bestimmungen in das AVRAG aufgenommen. Die einzelnen Bestimmungen des AVRAG werden von Holzer/Reissner (Arbeitsvertragsrechts- Anpassungsgesetz, 1998) sehr ausführlich und übersichtlich kommentiert. Im an die Kommentierung anschließenden Anhang finden sich die einschlägigen, insbesondere auch europäischen Rechtsquellen.

Rubrik betreut von: VON DR. BEATRIX KARL
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