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OGH 29.09.1981, 5Ob698/81

OGH 29.09.1981, 5Ob698/81

Rechtssatz


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Norm
RS0009715
Von einem Rechtsmißbrauch kann keine Rede sein, wenn der Unterhaltsberechtigte eine Entscheidung nach §92 Abs2 ABGB zu seinen Gunsten erwirkt hat.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0009715
Datenquelle

Fundstelle(n):
SAAAF-75181