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OGH 14.07.1981, 5Ob664/80

OGH 14.07.1981, 5Ob664/80

Rechtssätze


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Normen
ABGB §861
ABGB §914 IIIi
HGB §346 E
RS0013985
Zur Bedeutung der Klauseln "freibleibend" und "Abschlüsse und Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich" für die Bindungswirkung im Zusammenhang mit dem Zustandekommen eines Vertrages.
Normen
RS0014315
In der Ausführung der Bestellung durch den Empfänger eines Anbots liegt dessen schlüssige Annahme.
Normen
ABGB §1029 B3
HGB §54
RS0020476
Die von einem einzelvertretungsbefugten persönlich haftenden Gesellschafter geduldete Mitunterfertigung einer Einladung zur Offertstellung durch einen Sachbearbeiter, die ohne Hinweis auf irgendeine bestimmte rechtliche Stellung zur Gesellschaft unter deren Firma erfolgte, darf vom Empfänger nur als Ausdruck einer gemeinsamen Vertretungsbefugnis des Sachbearbeiters in Gemeinschaft mit einem persönlich haftenden Gesellschafter angesehen werden.
Norm
HGB §54
RS0061470
Zulässigkeit einer Gesamthandlungsvollmacht, hier in Form der Vertretungsbefugnis in Gemeinschaft mit einem persönlich haftenden Gesellschafter bei OHG; sie berechtigt zur passiven Alleinvertretung.
Norm
HGB §128
RS0061712
Die Gesamthandschuld der Gesellschaft, die sie durch ihre Handlungsorganisation zu erbringen hat, ist gleichzeitig (akzessorische) Schuld ihrer einzelnen persönlich haftenden Gesellschafter auf Mitwirkung an der Erfüllung der Gesamthandschuld im Rahmen ihrer jeweiligen externen und internen Handlungskompetenz (hier: Passivlegitimation der Gesellschafter zur ungeteilten Hand mit der OHG auch für Klage auf Feststellung von Gewährleistungsansprüche).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0013985
Datenquelle

Fundstelle(n):
SAAAF-75168