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OGH 31.05.1983, 5Ob580/82

OGH 31.05.1983, 5Ob580/82

Rechtssatz


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Normen
WG allg
WG Art17 A
RS0082429
Die Parteien des Wechselbegebungsvertrages können das ihm zugrunde liegende Kausalverhältnis verändern. Es ist zulässig, daß ein zur Sicherung der Forderungen aus einem Rechtsgeschäft gegebener Wechsel der Sicherung der Forderungen aus einem anderen Rechtsgeschäft dienen soll.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0082429
Datenquelle

Fundstelle(n):
GAAAF-75120