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Rechtsbereinigung im Sozialversicherungsrecht
Eine Novelle zum ASVG, zum GSVG sowie zu den Beamten- und Bauern-Sozialversicherungsgesetzen soll diverse Rechtsbereinigungen bringen. Da sich der Gesetzesentwurf noch in Begutachtung befindet und gleichzeitig Sozialpartnergespräche über verschiedene Punkte geführt werden, wäre eine ausführlichere Berichterstattung noch verfrüht. Ein paar wichtige Punkte des Vorhabens sollen dennoch kurz referiert werden.
S. 184Durch die Medienberichterstattung bereits bekannt ist das Vorhaben, den Zahnambulatorien der Krankenversicherungsträger in Zukunft auch die Erbringung solcher Leistungen zu gestatten, die in den Satzungen und Kassenverträgen mit den Zahnärzten und Dentisten nicht vorgesehen sind. Solche Leistungen könnten von den Kassenambulatorien teilweise billiger als von den privaten Zahnärzten erbracht werden, bisher waren letztere aber durch § 153 Abs. 3 ASVG vor dem Wettbewerb mit den Kassenambulatorien geschützt. Damit die Freigabe nicht zu Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der Zahnärzte führt, verlangt die Neuregelung eine überprüfbare Gewinn- und Verlustrechnung und eine exakte Kostenanrechnung von den Ambulatorien im Zusammenhang mit den gegenständlichen Leistungen (insbesondere Zahnersatz) und untersagt Subvent...