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OGH 03.03.1967, 5Ob47/67

OGH 03.03.1967, 5Ob47/67

Rechtssätze


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Norm
RS0011957
Bei der Auslegung des § 364c ABGB kommt es nur auf das Verwandtschaftsverhältnis zwischen den durch das Veräußerungs- und Belastungsverbot Belasteten und Begünstigten an (Verschwägerte).
Normen
RS0011979
Die Anordnung, die vermachte Liegenschaft "nicht zu veräußern, sondern den Besitz als Erbgrund zu bewahren" ist eher als ein fideikommissarisches Substitutionslegat, denn als letztwilliges Veräußerungsverbot anzusehen, zumal ein solches zugunsten der gesetzlichen Erben nicht verbücherungsfähig wäre.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0011957
Datenquelle

Fundstelle(n):
OAAAF-75045