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OGH 16.12.1970, 5Ob284/70

OGH 16.12.1970, 5Ob284/70

Rechtssatz


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Normen
HGB §1 Abs2 Z1
HGB §3
RS0061225
Die Gewinnung und der Vertrieb von Mineralwasser ist nicht als Anschaffung und Weiterveräußerung beweglicher Sachen anzusehen; vielmehr liegt ein landwirtschaftliches und forstwirtschaftliches Nebengewerbe im Sinne des § 3 Abs 2 HGB vor.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0061225
Datenquelle

Fundstelle(n):
NAAAF-74967