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OGH 29.10.1969, 5Ob259/69

OGH 29.10.1969, 5Ob259/69

Rechtssatz


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Normen
RS0008183
Wurde zur Wahrung der Gesellschafterrechte eines Nachlasses ein (Separations-)kurator bestellt, kann dieser mit Genehmigung des Abhandlungsgerichtes auch einer Abänderung des Gesellschaftsvertrages zustimmen, wenn dies zur Vermeidung offenbaren Nachteiles notwendig ist.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0008183
Datenquelle

Fundstelle(n):
GAAAF-74939